Gaffen – Ein Einblick in Unfälle

Neugierde und Anteilnahme sind menschlich. Und wenn es irgendwo einen Unfall gegeben hat, dann können wir oft gar nicht anders, als hinzuschauen.

Das ist auch erstmal in Ordnung, um die Situation einzuschätzen und sich informieren. Was ist passiert, ist Hilfe schon da, kann man selber helfen oder ist man eventuell selber in Gefahr? Wie verläuft hier der Verkehr, gibt es eine Umleitung? Da fährt man auch aus Vorsicht automatisch etwas langsamer.

Die Grenze zum sogenannten Gaffen wird dabei allerdings oft überschritten. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen behindern oder blockieren in etwa 75 Prozent aller Verkehrsunfälle Zuschauer die Arbeit von Rettungskräften, Feuerwehr und Polizei.

Deshalb ist das Gaffen am Unfallort in den letzten Jahren verstärkt Thema im Verkehrsrecht und wird auch härter bestraft. Wenn die Helfer nicht rechtzeitig zum Unfallopfer vordringen können, kann das schlimmstenfalls Leben kosten. Es kann dadurch sogar zu Folgeunfällen kommen.

Nicht zuletzt ist es pietätlos – vor allem das Anfertigen von Fotos und Filmaufnahmen.

 

Seit 1. Januar 2021 können dafür Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden

Für Gaffer kann ein Bußgeld von 20 bis 1.000 Euro fällig werden, für eine Behinderung der Rettungskräfte durch Befahren oder Parken auf dem Seitensteifen der Autobahn 70 Euro plus 1 Punkt. Unterlassene Hilfeleistung und das Anfertigen und Verbreiten von Foto- oder Filmaufnahmen gelten als Straftat, hier drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Zur Auswertung der Daten ist die Polizei sogar berechtigt, Ihr Handy zu beschlagnahmen.

Die meisten Menschen wissen aber ganz genau, dass man Rumstehen, Gaffen und Fotografieren am Unfallort einfach nicht macht. Im Affekt kann das jedoch manchmal vergessen werden. Seit kurzem gibt es deshalb Rettungswagen der Johanniter-Unfallhilfe, die auf den Seiten einen riesigen QR tragen. Wenn die Kamera von Unfall-Zuschauern diesen einfängt, wird ein Hinweis sichtbar: „Achtung! Gaffen tötet“. Das finde ich eine ganz witzige Idee, ich glaube, dass das in dem Moment, wo man da an der Straße steht, durchaus hilfreich sein kann.

Was Sie tun können, falls Sie doch einmal polizeilich wegen Gaffen belangt werden: Überprüfen Sie Ihr Verhalten, und wenn Sie meinen, dass der Vorwurf nicht gerechtfertigt ist, helfe ich Ihnen gerne.